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   BVerwG, 31.07.2007 - 5 C 3.07 (5 C 19.05)   

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https://dejure.org/2007,20759
BVerwG, 31.07.2007 - 5 C 3.07 (5 C 19.05) (https://dejure.org/2007,20759)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.2007 - 5 C 3.07 (5 C 19.05) (https://dejure.org/2007,20759)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - 5 C 3.07 (5 C 19.05) (https://dejure.org/2007,20759)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf die Gewährung rechtlichen Gehörs; Begründung der Abkömmlingseigenschaft bei einer vor Verlassen der Aussiedlungsgebiete aber nach dem Erreichend der Volljährigkeit erfolgten Adoption; Begründung der deutschen Staatsangehörigkeit durch eine ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.11.2006 - 7 C 10.06

    Vermögenseinziehung durch Urteil eines sowjetischen Militärtribunals;

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2007 - 5 C 3.07
    Diese Verfahrensgarantie verpflichtet das Gericht, das Vorbringen der Beteiligten bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, verlangt jedoch nicht, dass es bei der Würdigung des Vorbringens den Vorstellungen der Beteiligten folgt (BVerwG, Beschluss vom 2. November 2006 BVerwG 7 C 10.06 Rn. 6).
  • BVerwG, 21.03.1989 - 2 B 27.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Hinweispflicht

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2007 - 5 C 3.07
    Eine anwaltlich vertretene Partei braucht auch bei Verzicht auf eine mündliche Verhandlung nicht in "allen möglichen, denkbaren materiellen Richtungen" beraten zu werden (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 21. März 1989 BVerwG 2 B 27.89 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2019 - 2 S 2804/18

    PKH-Verfahren; Vertretungszwang; Anhörungsrüge; Gehörsverstoß; keine Festgebühr

    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt nach ständiger Rechtsprechung nicht davor, dass das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (vgl. u. a. BVerwG, Beschlüsse vom 31.07.2006 - 5 C 3.07 -, vom 02.11.2006 - 7 C 10.06 - und vom 21.12.2006 - 2 B 74.06 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 17.12.2021 - 19 ZB 21.2450

    Ausweisung eines Staatenlosen - erfolgloser Berufungszulassungsantrag

    Eine anwaltlich vertretene Partei braucht nicht in "allen möglichen, denkbaren materiellen Richtungen" beraten zu werden (BVerwG, B.v. 31.7.2007 - 5 C 3/07 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 16.02.2021 - 9 B 1.21

    Unegründetheit einer Anhörungsrüge wegen Nichterkennbarkeit der Verletzung des

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist das Gericht auch nicht verpflichtet, die Beteiligten vorab auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen und diese zur Erörterung zu stellen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 31. Juli 2007 - 5 C 3.07 - juris Rn. 3 und vom 29. November 2018 - 9 BN 8.18 - juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2014 - 2 S 1695/14

    Fortführung eines gerichtlichen Verfahrens

    Denn dieser Anspruch schützt nach ständiger Rechtsprechung nicht davor, dass das Gericht dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht folgt, sondern aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangt, als der Beteiligte es für richtig hält (vgl. u. a. BVerwG, Beschluss vom 31.07.2007 - 5 C 3.07 - juris; Beschluss vom 21.12.2006 - 2 B 74.06 - juris).
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